Bauabnahme/Baubegleitung

Bauabnahme

Abnahmen werden nach Fertigstellung definierter Phasen durchgeführt, zum Beispiel:

  • Nach Fertigstellung des Rohbaus,
  • nach Fertigstellung der technischen Gewerke,
  • vor oder nach Einbau des Estrichs,
  • Fertigstellung der luftdichten Ebene (Z.B. mit einem Blower Door Test und Leckagesuche),
  • nach Gesamtfertigstellung.
Für bestimmte Abnahmen kommen auch Sonderfachleute hinzugezogen werden.

Hier können- je nach Wunsch- mehr oder weniger Abnahmen durchgeführt werden.

Baubegleitung

Eine Baubegleitung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Arbeiten Ihres Generalunternehmers oder Ihrer Handwerker überprüfen möchten. Was steht im Vertrag- was ist geschuldet und was nicht? Welche Normen sind zum Zeitpunkt der Herstellung des Gebäudes gültig? Vielleicht verstehen Sie vieles in der spezifischen „ Bausprache „ auch nicht und brauchen dabei Unterstützung.

In der Bauphase kommt es zu vielen Punkten, wo ein neutraler Sachverständiger genauer hinsehen sollte:

  • Nach Fertigstellung der Bodenplatte,
  • nach Fertigstellung des Kellers (am besten vor der Verfüllung),
  • wenn der Rohbau fertig ist,
  • bei Einbau der Fenster und bei Fertigstellung der luftdichten Ebene-hier entstandene teilweise nicht mehr sichtbare Mängel und Schäden welche nachher nur mit großem Aufwand zu sanieren sind.
Profitieren können dabei beide Seiten- auch die Firmen.

Also- eine Baubegleitung kann vom Vertrag bis zur Endabnahme in vorher festgelegten Schritten erfolgen. Und das neutral und unabhängig.

Leistungen

1

Protokollierung

Ortsbesichtigungen mit Protokollierung von ev. Mängeln. Erstellung von Beweisfotos.
2

Moderation

Bei dem Vorliegen von Mängeln oder Schäden Gespräche mit den Beteiligten und Erläuterung der Problemstellungen sowie Vorschläge zur Beseitigung der Punkte.
3

Weiteres

Einsatz von Messgeräten, ev. Hinzuziehung von Sonderfachleuten.