Bauabnahme/Baubegleitung
Bauabnahme
Abnahmen werden nach Fertigstellung definierter Phasen durchgeführt, zum Beispiel:
- Nach Fertigstellung des Rohbaus,
- nach Fertigstellung der technischen Gewerke,
- vor oder nach Einbau des Estrichs,
- Fertigstellung der luftdichten Ebene (Z.B. mit einem Blower Door Test und Leckagesuche),
- nach Gesamtfertigstellung.
Hier können- je nach Wunsch- mehr oder weniger Abnahmen durchgeführt werden.
Baubegleitung
Eine Baubegleitung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Arbeiten Ihres Generalunternehmers oder Ihrer Handwerker überprüfen möchten. Was steht im Vertrag- was ist geschuldet und was nicht? Welche Normen sind zum Zeitpunkt der Herstellung des Gebäudes gültig? Vielleicht verstehen Sie vieles in der spezifischen „ Bausprache „ auch nicht und brauchen dabei Unterstützung.
In der Bauphase kommt es zu vielen Punkten, wo ein neutraler Sachverständiger genauer hinsehen sollte:
- Nach Fertigstellung der Bodenplatte,
- nach Fertigstellung des Kellers (am besten vor der Verfüllung),
- wenn der Rohbau fertig ist,
- bei Einbau der Fenster und bei Fertigstellung der luftdichten Ebene-hier entstandene teilweise nicht mehr sichtbare Mängel und Schäden welche nachher nur mit großem Aufwand zu sanieren sind.
Also- eine Baubegleitung kann vom Vertrag bis zur Endabnahme in vorher festgelegten Schritten erfolgen. Und das neutral und unabhängig.