Fachwissen nutzen
Schäden am Bau, Streitigkeiten zwischen Bauherren (Baufrauen) und Bauunternehmer sind an der Tagesordnung. Für die einen ist es Pfusch, für die anderen sind es Toleranzen, die hinnehmbar sind. Rechtsanwälte werden beschäftigt, Gerichte angerufen und jahrelange Streitigkeiten ausgefochten.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sehe ich mich in der Verantwortung, die streitenden Parteien mit Objektivität und profundem Fachwissen zu beraten und eine für beide Seiten einheitliche Sprache zu sprechen. Viele Streitigkeiten können dadurch schon im Vorfeld beseitigt werden.
Gutachten
Zur Klärung eines Sachverhalts (Mängel, Schäden, Streitigkeiten am Bau) wird ein Gutachten erstellt. Das Gutachten kann schriftlich oder mündlich erstellt werden.
Bauabnahme
Nach Fertigstellung eines Bauvorhabens bzw. vor dem Einzug wird der Zustand des Gebäudes besichtigt und bewertet. Mängel und Schäden werden erfasst. Es wird ein schriftliches Protokoll gefertigt. Die Anwesenheit von beiden Parteien ist erforderlich. Das Protokoll wird nach der Durchführung der Abnahme von beiden Parteien unterschrieben.
Konzepte
Bei Mängeln und Schäden wird eine örtliche Untersuchung durchgeführt. Ev. sind zusätzliche Laboruntersuchungen notwendig. Nach Auswertung aller Daten wird ein Sanierungskonzept erarbeitet.